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   OLG Hamm, 06.11.2003 - 15 W 52/03   

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https://dejure.org/2003,6015
OLG Hamm, 06.11.2003 - 15 W 52/03 (https://dejure.org/2003,6015)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.11.2003 - 15 W 52/03 (https://dejure.org/2003,6015)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. November 2003 - 15 W 52/03 (https://dejure.org/2003,6015)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 1626; ; PStG § 21

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1626; PStG § 21
    Eintragung eines ein Deutschland allein als Mädchenname verwandter Vorname, der im benachbarten Ausland als männlicher Name gilt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1229 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.01.1979 - IV ZB 39/78

    Ausländische Vornamen für Knaben

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2003 - 15 W 52/03
    Diese Grenzen werden unter anderem dann nicht eingehalten, wenn bei der Namensgebung der natürlichen Ordnung der Geschlechter nicht Rechnung getragen wird und wenn Jungen oder Mädchen Vornamen beigelegt werden, die im allgemeinen Bewusstsein als Vornamen des jeweils anderen Geschlechts lebendig sind (vgl. BGHZ 73, 239, 241 = NJW 1979, 2469 = FamRZ 1979, 466 = StAZ 1979, 238).
  • OLG Hamm, 07.10.1993 - 15 W 57/93
    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2003 - 15 W 52/03
    Ist der Vorname nicht eindeutig männlich oder weiblich, steht dies der Eintragung dann nicht entgegen, wenn dem Kind ein weiterer, den Zweifel über das Geschlecht ausräumender Vorname beigelegt wird (vgl. Senat, StAZ 1998, 322; 1996, 208; NJW-RR 1994, 580).
  • OLG Hamm, 29.01.1998 - 15 W 307/97

    Einstufung des Vornamens "Gerrit" als reiner Jungenname oder als

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2003 - 15 W 52/03
    Ist der Vorname nicht eindeutig männlich oder weiblich, steht dies der Eintragung dann nicht entgegen, wenn dem Kind ein weiterer, den Zweifel über das Geschlecht ausräumender Vorname beigelegt wird (vgl. Senat, StAZ 1998, 322; 1996, 208; NJW-RR 1994, 580).
  • LG Kaiserslautern, 03.06.1994 - 1 S 214/93
    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2003 - 15 W 52/03
    Auch dieser in Deutschland als Mädchenname gebräuchliche Name darf weiterhin als Mädchenname ohne Hinzufügen eines weiteren weiblichen Namens verwandt werden, obwohl der Name im Italienischen als Jungenname gebräuchlich ist (vgl. hierzu OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 774).
  • OLG Hamm, 29.04.2004 - 15 W 102/03

    Zur Zuordnung des Vornamens "Kai" zu einem Geschlecht

    Schon aufgrund der vergleichsweise seltenen Benutzung als Mädchenname sowie der Herkunft der weiblichen Namensführung aus einem fremden Sprachkreis (vgl. hierzu Senat StAZ 2004, 75) ist die mit dem Namen "Kai" einhergehende Problematik, worauf die sofortige weitere Beschwerde zu Recht hinweist, vergleichbar mit der, die sich bei dem Namen "Andrea" stellt.
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